Du darfst (stand heute 05.05.2020) mit deinem Kraftfahrzeug 2 Monate ohne TÜV bzw. ohne (HU) Hauptuntersuchung fahren (siehe § 29 StVZO - Einzelnorm). Wenn du danach noch ohne TÜV fährst werden erstmal Bußgelder fällig. Für Pkw sind das die folgenden:
2-4 Monate über TÜV: 15 Euro
4-8 Monate über TÜV: 25 Euro
mehr als 8 Monate: 60 Euro + 1 Punkt
Es empfiehlt sich immer, sein Auto regelmäßig untersuchen zu lassen. Wenn du ohne gültige HU-Plakette auf der Straße unterwegs bist wirst du im Falle eines Unfalls ggf. den Versicherungsschutz verlieren.